AGB

Allgemeine Arbeits- und Geschäftsbedingungen

§1

Diese Bedingungen sind die Grundlage für alle Vertragsbeziehungen. Anderslautende Bedingungen, auch solche unserer Vertragspartner, verpflichten uns nur, falls diese ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt sind. Angebote sind freibleibend ab Werk zzgl. Mehrwertsteuer und Versandkosten. 

Der Besteller erklärt, Kaufmann gemäß § 13 BGB zu sein. Verbraucherrechte kommen damit nicht zur Anwendung. 

 

§2 Verbindlichkeit der Kalkulation

Der Kostenvoranschlag besitzt bis zu drei Monate Gültigkeit.

 

§3 Freigabeweg

Die Genehmigung eines Auftrages und von Fremdleistungen erfolgt durch Freigabe. Die Freigabe erfolgt durch Rücksendung eines unterschriebenen Exemplars des Kostenvoranschlages. Der Zieltermin für diese Genehmigung wird auf dem Kostenvoranschlag genannt. Eine telefonische (Vorab-)Freigabe bedarf der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung (per Brief oder Fax). Bei nicht rechtzeitíger Freigabe ist die Agentur berechtigt, die Arbeiten am Projekt ruhen zu lassen. Fremdaufträge müssen nicht weitergeleitet werden. Der Klient verpflichtet sich, die Agentur von eventuellen Schadensersatzansprüchen oder Ansprüchen aus Verzug freizustellen, sofern er die nicht rechtzeitige Freigabe zu vertreten hat. Der Klient hat die nicht rechtzeitige Freigabe dann zu vertreten, wenn er die von der Agentur gesetzte Frist zur Abgabe der Freigabeerklärung nicht einhält. Die Freistellungsverpflichtung besteht gegenüber allen Ansprüchen Dritter gegen die Agentur. Darüber hinaus hat der Klient gegen die Agentur bei nicht rechtzeitiger Freigabeerklärung keinerlei Ansprüche.

 

§4 Änderungen oder Abbruch von Arbeiten

Der Klient ist verpflichtet, der Agentur alle anfallenden Kosten gegen Nachweis zuersetzen, wenn er Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert oder abbricht (einschließlich Zeithonorare). Der Klient verpflichtet sich, die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen. Zudem sind eigene Eratzansprüche in diesem Falle ausgeschlossen.

 

§5 Lieferung

Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und auf Gefahr des Bestellers, auch im Fall frachtfreier Lieferung. Erhöhungen der Versand- und Zollkosten nach Vertragsschluss gehen auch bei fracht- und zollfreier Lieferung zu Lasten des Bestellers. Die Versicherung der Lieferung obliegt dem Besteller. 

 

§6 Gewährleistung

Für Schäden, die auf dem Transportweg oder beim Auspacken entstehen, wird eine Haftung nicht übernommen. Für den Fall des Wunschs auf Einschlusses eines Gegenstandes liegt das Risiko für den überlassenen einzuschließenden Gegenstand beim Kunden. Maßtoleranzen von 2 mm sind nicht zu beanstanden. Geringfügige Kratzer und Haarrisse, unbedeutende Einschüsse und schwache Pickel sind nicht zu beanstanden und als Toleranz hinzunehmen. 

Mängelrügen sind unverzüglich nach Erhalt der Ware und damit verbundener unverzüglicher Prüfung spätestens binnen 10 Tagen nach Lieferung mitzuteilen. Für den Fall einer berechtigten Rüge eines Mangels, der in der Herstellung liegt oder nachweislich nicht nach Versand entstanden sein kann, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Ein Schadenersatz ist jedoch beschränkt auf die tatsächlichen Kosten des gerügten Gegenstandes. 

 

§7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Zahlung des gesamten Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der M2 Dialog. Etwaige Modelle, Schablonen und Vorrichtungen zur Herstellung bestellter Ware verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen im Eigentum von M2 Dialog. 

 

§8 Urhebernutzungsrecht

Vom Vertragspartner eingesandte Fotos dürfen von M2 Dialog im Rahmen der eigenen Webpräsenz dargestellt und veröffentlicht werden. Der Vertragspartner und Einsender von Fotos versichert, dass die eingesandten/zur Verfügung gestellten Fotos frei von Rechten Dritter sind. Der Vertragspartner und Einsender von Fotos hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung der Fotos durch M2 Dialog. Die zur Veröffentlichung und Abbildung zur Verfügung gestellten Fotos und Tombstone-Projekte durch M2 Dialog ist insbesondere zwecks Referenznachweis im Rahmen der von M2 Dialog unterhaltenen Webpräsenz ausdrücklich gestattet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers unterbleibt die Bezugnahme im Zusammenhang zwischen dem Namen des Bestellers, dem Produktnamen und der Abbildung des Fotos. 

 

§9 Zahlungsweise

Die von der Agentur dem Klienten ausgestellten Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug sofort fällig. Skonti auf Honorare und Provisionen werden nicht gewährt. Der Klient kommt nach Ablauf von 2 Wochen ab Zugang der Rechnung ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug. Die Agentur ist berechtigt, entstandene Verzugskosten auch für verauslagte Fremdleistungen in Rechnung zu stellen. 

Werden Einzelposten der Rechnung beanstandet, so ist der Klient verpflichtet, dies innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Rechnung gegenüber der Agentur zu erklären. Die Gültigkeit der Rechnung bleibt im übrigen hiervon unberührt, d. h., der nicht beanstandete Restbetrag ist sofort fällig. Die Agentur wird einzelne Arbeitsschritte über Zwischenrechnungen oder Vorausrechnungen abrechnen. Fordern Lieferanten Abschlags- oder à-konto-Zahlungen, werden solche Forderungen unabhängig von einzelnen Arbeitsschritten sofort weiterberechnet und sind sofort fällig.

 

§10 Mehrwertsteuer

Sämtliche Leistungen der Werbeagentur sowie Fremdkosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

 

§11 Haftung

M2 Dialog verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Gewissen durchzuführen. Die Haftung der Agentur beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung wird auf von der Agentur zu vertretene Fehler und Schäden beschränkt.

 

§12 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Für das bestehende und alle im Zusammenhang mit der Nutzung entstehenden Rechtsverhältnisse zwischen M2 Dialog und Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts. Für Besteller, die kaufmännisch tätig sind, ist Viersen als Gerichtsstand vereinbart. 

 

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